Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Bei Betriebskauf miterworbene Drohverlustrückstellung ist zu passivieren
Eine Drohverlustrückstellung ist in der Steuerbilanz zu passivieren, wenn sie bei einem Betriebserwerb übernommen wurde. Es handelt sich dann um eine ungewisse Verbindlichkeit, für die eine Rückstellung auszuweisen ist.
Nach Auffassung des BFH steht der Passivierung das Passivierungsverbot des § 5 Abs. 4a EStG nicht entgegen. Denn: Übernimmt der Betriebserwerber eine Verbindlichkeit aus einem schwebenden Geschäft, aus dem ein Verlust droht, führt dies zu Anschaffungskosten, die zwingend erfolgsneutral zu behandeln sind. Der Grundsatz der Erfolgsneutralität kann durch das Passivierungsverbot [i]Erfolgsneutralität verdrängt nicht Passivierungsverbot des § 5 Abs. 4a EStG nicht verdrängt werden. Für den Erwerber stellt die Übernahme der Verbindlichkeit nämlich kein schwebendes Geschäft dar, weil es für ihn um den Erwerb des Betriebs geht: Dieses Gesch...