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Vorlagepflichten eines Steuerberaters und Rechtsanwalts bei einer Außenprüfung
Der BFH hat die Vorlagepflichten eines Steuerberaters und Rechtsanwalts bei einer gegen ihn gerichteten Außenprüfung wie folgt konkretisiert:
Die Aufforderung zur Vorlage der „Kassenbücher bzw. Kassenberichte” sowie der „Aufzeichnungen über die laufenden Posten [i]Vorlagepflicht nicht vorhandener Unterlagen? und die Unterlagen über die Umbuchungen” ist nichtig, wenn der Steuerberater seinen Gewinn durch Einnahmen-Überschussrechnung ermittelt. Denn dann ist er mangels Buchführungspflicht nicht verpflichtet, ein Kassenbuch zu führen oder Kassenberichte zu erstellen bzw. Umbuchungen vorzunehmen oder aufzuzeichnen. Die Nichtigkeit ergibt sich daraus, dass die Aufforderung auf etwas objektiv nicht Vorhandenes gerichtet ist. Sollte der Berater die Kassenbücher und -berichte freiwillig geführt haben,...