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BBK Nr. 6 vom Seite 267

Außerbilanzielle Geschäfte im Jahresabschluss

Erweiterte Anhangangaben durch das BilMoG

Prof. Dr. Holger Philipps und Timo Schöneberg

Zu den wesentlichen durch das BilMoG eingeführten Anhangangaben im Jahresabschluss gehört die Verpflichtung gemäß § 285 Nr. 3 HGB, Risiken und Vorteile außerbilanzieller Geschäfte zu erläutern. Vor diesem Hintergrund verfolgt der folgende Beitrag zwei Ziele: Zum einen sollen die mit dem BilMoG neu geschaffenen Angaben zu außerbilanziellen Geschäften inhaltlich möglichst weitgehend konkretisiert werden. Zum anderen soll eine möglichst klare Abgrenzungsregel zur Angabe betreffend die sonstigen finanziellen Verpflichtungen erarbeitet werden.

Eine Kurzfassung des Beitrags finden Sie in .

I. Bedeutung und Aktualität des Themas

Die durch das BilMoG eingeführten Regelungen sehen u. a. eine [i]Wiechers, Auswirkungen des BilMoG auf den Anhang, BBK 24/2009 S. 1220, NWB VAAAD-33597Ausweitung der im Jahresabschluss notwendigen Anhangangaben vor. So wurde mit § 285 Nr. 3 HGB erstmals eine Vorschrift kodifiziert, die Angaben zu so genannten außerbilanziellen Geschäften verlangt; inhaltlich grundsätzlich gleiche Angabepflichten bestehen auch für den Konzernabschluss (§ 314 Abs. 1 Nr. 2 HGB). Die Vorschrift basiert auf europarechtlichen Grundlagen. Sie dient der Umsetzung von Art. 43 Abs. 1 Nr. 7a der Bilanzrichtlinie in der Fassung der Abänderungsrichtlinie.

[i]4. EG-Richtlinie, NWB DAAAD-29054Aufgrund dessen sind in den Anhang...

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