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Umsatzsteuer | Bezug sog. Katalogleistungen durch eine öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalt
Nach dem bezieht eine öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalt, die neben ihren nichtunternehmerischen Tätigkeiten auch unternehmerische Tätigkeiten ausübt, sog. Katalogleistungen i. S. des § 3a Abs. 4 UStG 1999 selbst dann als Unternehmerin (§ 3a Abs. 3 Satz 1 UStG 1999), wenn sie diese nur für ihre nichtunternehmerischen Zwecke verwendet.
Streitpunkt war, ob die Klägerin, eine Rundfunkanstalt, gem. § 13b Abs. 2 UStG a. F. Steuerschuldnerin aus dem Ausland empfangener sog. Katalogleistungen i. S. des § 3a Abs. 4 UStG a. F. war, obwohl sie die Leistungen für ihren nichtunternehmerischen Bereich empfangen hat. Der BFH hat dies bejaht, weil sie in anderen Bereichen Unternehmerin ist und die § 3a Abs. 3, § 13b Abs. 2 UStG nicht ausdrücklich fordern, dass die Leistung für das Unternehmen bestimmt sein muss. Dabei konnte sich der BFH auch auf die Rechtsprechu...