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NWB Nr. 11 vom Seite 813

Versicherung- und Feuerschutzsteuer ab 1. 7. 2010 in Bundesverwaltung

[i] www.bzst.bund.deDas Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) ist ab dem die bundesweit zuständige Finanzbehörde für die Versicherung- und Feuerschutzsteuer. Es übernimmt die Aufgaben der bis zum zuständigen Finanzämter der Länder. Dies umfasst auch die Außenprüfung.
Der Zuständigkeitswechsel von den Ländern zum Bund ist Ergebnis der Föderalismusreformkommission II und der entsprechenden Änderung des § 5 Nr. 25 FVG (Art. 6 des Begleitgesetzes zur zweiten Föderalismusreform v. , BGBl 2009 I S. 2702). An der rechtlichen Verpflichtung der bisher bereits erfassten und künftigen Steuerpflichtigen zur Anmeldung und Abführung von Versicherungsteuer und Feuerschutzsteuer ändert sich nichts.

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