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Grobes Verschulden des steuerlichen Beraters und eingeschalteter Dritter
[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 814Der BFH hat sich im Urteil v. - VI R 58/07 NWB GAAAD-38271 mit der Frage beschäftigt, ob Aufwendungen für Zahnbehandlungen noch nachträglich als außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht werden können. Der BFH entschied, dass dem Steuerpflichtigen ein Verschulden seines steuerlichen Beraters zugerechnet werden kann, wenn der Steuerberater es unterlässt, seinen Mandanten nach solchen Aufwendungen zu fragen. Die Verpflichtung nachzufragen entfalle auch nicht dadurch, dass ein Dritter Angaben und Unterlagen für den Steuerpflichtigen beibringt.
Grobes Verschulden des Steuerpflichtigen
[i]FG München deutet grobes Verschulden anDie Vorinstanz ( NWB FAAAC-39790) hatte angedeutet, dass von einem groben Verschulden des Steuerpflichtigen selbst ausgegangen werden könnte, weil in der Anleitung zur Steuererklärung auf Krankheitskosten ausdrücklich hingewiesen werde. Damit weicht das FG München von einer (einzigen) Entscheidung des BFH ab (, BStBl 1993 II S. 80). Die Annahme einer Informationsverpflichtung des Steuerpflichtigen je nachdem, ob Erklärungsvordrucke und Merkblätter dem Steuerpflichtigen vom Finanzamt übersandt wurden oder nicht, vermag ...