Steuerrecht aktuell - Spezial Steuererklärungen
1. Aufl.
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Teil G: Einkünfte aus Kapitalvermögen – Anlage KAP –
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I. | Vordruck | 293 |
II. | Gesetzesänderungen und neue Verwaltungsanweisungen | 301 |
1. | Gesetzesänderungen | 301 |
1.1 | Steuerfreie Einnahmen (§ 3 EStG) | 301 |
1.2 | Einkünfte aus Kapitalvermögen (§ 20 EStG) | 302 |
1.3 | Gesonderter Steuertarif für Einkünfte aus Kapitalvermögen (§ 32d EStG) | 308 |
2. | Verwaltungsanweisungen | 311 |
2.1 | BMF-Schreiben | 311 |
2.2 | Sonstige Verwaltungsanweisungen | 314 |
III. | ABC der Einkünfte aus Kapitalvermögen | 315 |
S. 293
I. Vordruck – Anlage KAP
S. 294
S. 295
Neufassung der Anlage KAP: Da ab dem die Regelungen der Abgeltungsteuer gelten, war für den VZ 2009 eine Neufassung der Anlage KAP erforderlich. Die ab VZ 2009 zu verwendende Anlage KAP wird im Folgenden erläutert.
Wann ist die Anlage KAP auszufüllen?: Grundsätzlich ist die Einkommensteuer auf Kapitalerträge durch den Steuerabzug abgegolten und die Abgabe der Anlage KAP ist daher entbehrlich. Angaben zu den Einkünften aus Kapitalvermögen sind in der Anlage KAP aber z. B. erforderlich, wenn
die Kapitalerträge nicht dem Steuerabzug unterlegen haben,
keine Kirchensteuer auf Kapitalertragsteuer einbehalten wurde, obwohl Kirchensteuerpflicht bestand,
der Steuereinbehalt dem Grunde oder der Höhe nach überprüft werden soll,
ein Antrag auf Günstiger...