Steuerrecht aktuell - Spezial Steuererklärungen
1. Aufl.
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Teil D: Einkünfte aus selbständiger Arbeit – Anlage S
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I. | Vordruck | 210 |
II. | Gesetzesänderungen und neue Verwaltungsanweisungen | 213 |
1. | Gesetzesänderungen | 213 |
2. | Neue Verwaltungsanweisungen | 213 |
2.1 | BMF-Schreiben | 213 |
2.2 | Sonstige Verwaltungsanweisungen | 216 |
III. | ABC der Einkünfte aus selbständiger Arbeit | 218 |
S. 210
I. Vordruck – Anlage S
S. 211
S. 212
Anlage S – Einkünfte aus selbständiger Arbeit: Erläuterungen erfolgen nur, soweit sich inhaltliche Änderungen zur im VZ 2008 zu verwendenden Anlage S ergeben haben. Jeder Ehegatte mit Einkünften aus selbständiger Arbeit hat eine eigene Anlage S abzugeben.
Zeile 11 (Änderung): Die Änderung in Zeile 11 resultiert aus der Modifizierung des alten Halbeinkünfteverfahrens in ein Teileinkünfteverfahren (siehe S. 219). In Zeile 11 sind nunmehr die in den Zeilen 4 bis 7, 9 und 10 nicht enthaltenen steuerfreien Teile der Einkünfte einzutragen, für die das Teileinkünfteverfahren gilt.
Zeile 12 (Änderung): In Zeile 12 sind die Leistungsvergütungen als Beteiligter an einer vor dem gegründeten Wagniskapitalgesellschaft (§ 18 Abs. 1 Nr. 4 EStG) zu erklären. Diese Leistungsvergütungen sind zur Hälfte steuerfrei (vgl. § 3 Nr. 40a, § 52 Abs. 4e Satz 2 EStG).
Zeile 13 (neu): In Zeile 13 sind die Leistungsvergütungen als Beteilig...