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Körperschaftsteuer; | Finanzierbarkeit einer Pensionsverpflichtung (§ 8 KStG)
Das ist in folgenden Leitsätzen zusammengefasst: (1) Sagt eine KapGes ihrem Gesellschafter-Geschäftsführer eine Alters- und/oder eine Invaliditätsversorgung zu, so ist diese Zusage im Gesellschaftsverhältnis veranlasst, wenn die Versorgungsverpflichtung im Zeitpunkt der Zusage nicht finanzierbar ist. In diesem Fall stellen die Zuführungen zu der zu bildenden Pensionsrückstellung vGA dar (Bestätigung des Senatsurt. v. - I R 15/00, BFH/NV 2001 S. 980; KFR F. 4 KStG § 8, 7/01, S. 331). (2) Eine Versorgungszusage ist nicht finanzierbar, wenn die Passivierung des Barwerts der Pensionsverpflichtung zu einer Überschuldung der Gesellschaft im insolvenzrechtlichen Sinne führen würde. (3) Auch bei der Beurteilung der Finanzierbarkeit einer im Invaliditätsfall eintretenden Versorgung...