Fehlerhafte Steuererklärung auf Grund mangelnder Kenntnisse des Anwenders von Änderungen in der Funktionsweise der eingesetzten
Buchhaltungssoftware
Sachliche Unbilligkeit bei fehlerhaftem Feststellungsbescheid
Leitsatz
1. Die gerichtliche Nachprüfung einer Erlassablehnung ist beschränkt auf die Prüfung, ob die Behörde bei ihrer Entscheidung
die gesetzlichen Grenzen des Ermessens überschritten oder von dem ihr eingeräumten Ermessen in einer dem Zweck der Ermächtigung
nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht hat.
2. Wird ein Computerprogramm für die Buchführung und den Jahresabschluss eingesetzt, ist es Sache des Anwenders, sich über
die Funktionsweise des Programms zu informieren und sich auf dem Laufenden zu halten. Unterlässt der Anwender dies, und übersieht
er daher – wie im Streitfall –, dass Korrekturbuchungen anders als in der vorherigen Programmversion nicht automatisch erfolgen,
geht dies grundsätzlich zu seinen Lasten.
3. Die sachliche Unbilligkeit einer Steuerfestsetzung kann nur gegenüber dem für den Feststellungsbescheid zuständigen Finanzamt
geltend gemacht werden, wenn die sachliche Unbilligkeit mit einem Fehler im Feststellungsbescheid begründet wird.
Fundstelle(n): EFG 2010 S. 767 Nr. 10 IAAAD-39089
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FG des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil v. 24.06.2009 - 2 K 535/07
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