Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
IWB Nr. 5 vom Seite 163

Reverse Charge in Italien und Spanien

StB Dipl.-Fw. (FH) Ronny Langer, küffner maunz langer zugmaier, München

Im Rahmen der Umsetzung der Regelungen des Mehrwertsteuerpakets in nationales Recht haben Italien und Spanien auch den Anwendungsbereich des Reverse-Charge-Verfahrens erweitert.

I. Italien

[i]Erweitertes Reverse-Charge-VerfahrenDie italienische Regierung hatte am neben der Umsetzung der Regelungen des Mehrwertsteuerpakets die Einführung eines erweiterten Reverse-Charge-Verfahrens entsprechend Art. 194 der MwStSystRL beschlossen. Der neue Art. 17 des italienischen Umsatzsteuergesetzes sieht nunmehr vor, dass die Steuerschuld für alle in Italien erbrachten Lieferungen und sonstigen Leistungen auf den Leistungsempfänger übergehen soll, wenn der Leistungsempfänger in Italien ansässig ist und der Leistende nicht in Italien ansässig ist.

[i]Übergang der SteuerschuldDie Steuerschuld geht selbst dann auf den Leistungsempfänger über, wenn der Leistende in Italien umsatzsteuerlich registriert ist. Nur wenn der Leistende in Italien aufgrund einer festen Niederlassung registriert sein sollte und die Leistung von der Niederlassung erbracht wird, muss dieser noch Umsatzsteuer in Rechnung stellen.

Die Gesetzesänderung ist offiziell erst am in Kraft getreten, da am Vortag die entsprechende Verordnung Nr. 18 v. im Gesetzblatt veröffentlicht wu...

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage

Seiten: 1
Online-Dokument

Reverse Charge in Italien und Spanien

Erwerben Sie das Dokument kostenpflichtig.

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Dokument enthalten:

NWB MAX
NWB Steuern International
NWB Umsatzsteuer
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen