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Einkommensteuer | Haushaltsnahe Dienstleistungen – Neues BMF-Anwendungsschreiben
Das BMF hat die bestehenden Anwendungsregelungen zu § 35a EStG an die zum in Kraft getretenen Gesetzesänderungen angepasst. Das Schreiben löst das bisherige IV C 4 – S 2296 b/07/0003 NWB EAAAC-62190 (BStBl I S. 783) ab ( IV C 4 – S 2296 b/07/0003 NWB KAAAD-36774).
Gesetzesänderungen zum : Die Steuerermäßigung für die Inanspruchnahme von Handwerkerleistungen für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen wurde zum auf 20 % von 6.000 € (= 1.200 €) verdoppelt. Des Weiteren wurde die Regelungen über die Steuerermäßigung für haushaltsnahe sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse und haushaltsnahe Dienstleistungen einschließlich Pflegeleistungen, die bisher in mehreren gesonderten Tatbes...