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Lohnsteuer | Neues Musterverfahren – Behandlung von Aufwendungen für ein Erststudium
Der Bund der Steuerzahler (BdSt) unterstützt ein neues Musterverfahren vor dem FG Münster (Az.: 11 K 4489/09 F). Hier soll die Frage geklärt werden, ob die Kosten eines typischen Erststudiums im Anschluss an das Abitur, den Wehrdienst, den Zivildienst oder ein soziales Jahr als Werbungskosten einzuordnen sind. – Die Klägerin hatte ein duales Studium an einer Fachhochschule aufgenommen und wollte die Aufwendungen für das Studium als vorweggenommene Werbungskosten geltend machen. Das Finanzamt wollte die Kosten nur als Sonderausgaben berücksichtigen. Diese sind auf maximal 4.000 € im Jahr begrenzt und können auch nur die Steuerlast im Jahr ihrer Entstehung mindern. Während des Studiums hatte die Klägerin jedoch nur geringe Einnahmen erzielt, so dass der Sonderausgabenab...