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Die Altersversorgung angestellter Rechtsanwälte und Steuerberater
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB HAAAD-38583 Alle Angestellten, also auch angestellte Rechtsanwälte und Steuerberater, sind unabhängig von der Gehaltshöhe pflichtversichert in der Deutschen Rentenversicherung Bund (DRV Bund) und in ihrem jeweils zuständigen Versorgungswerk.
Inhalt und Zweck des Befreiungsrechts
[i]Vermeidung doppelter BeitragslastZiel des in § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB VI festgeschriebenen Rechts zur Befreiung von der Versicherungspflicht in der DRV Bund ist es zu verhindern, dass derjenige, der sowohl in einem berufsständischen Versorgungswerk als auch in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert ist, mit einer doppelten Beitragslast belegt wird. Zudem soll durch das Befreiungsrecht erreicht werden, dass angestellte Versicherte, die im späteren Verlauf ihres Berufslebens in die Selbständigkeit überwechseln, eine geschlossene Versicherungsbiografie in der berufsständischen Versorgung aufbauen können. Allerdings ist Voraussetzung eine berufsspezifische Tätigkeit innerhalb des jeweiligen Berufsstands.
[i]Vorteile des VersorgungswerksDie ausschließliche Versicherung in den Versorgungswerken ist – da es sich u. a. um eine kapitalgedeckte Versicherung handelt, die nur Berufsangehörige einbezieht – deutlich attraktiver als die Versicherung in der DRV Bund. Zie...