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NWB Nr. 10 vom Seite 728

Neue EU-Richtlinie beendet die Anwendbarkeit des sog. „Seeling-Modells” zum 1. 1. 2011

Jürgen Scholz und Stefanie Nattkämper

In der Rechtssache „Wolfgang Seeling” (Urteil v. - Rs. C-269/00, BStBl 2004 II S. 378) hatte der EuGH im Jahr 2003 entschieden, dass ein Steuerpflichtiger berechtigt ist, ein Grundstück samt Gebäude, welches teilweise unternehmerisch und teilweise privat genutzt wird, umsatzsteuerlich insgesamt seinem Unternehmen zuzuordnen. Diese Zuordnung ermöglicht den sofortigen vollen Vorsteuerabzug aus den Anschaffungs- oder Herstellungskosten. Die unentgeltliche Wertabgabe hinsichtlich des privat genutzten Gebäudeanteils ist dagegen erst über einen längeren Zeitraum als unentgeltliche Wertabgabe der Umsatzbesteuerung zu unterwerfen. Hierdurch ergibt sich hinsichtlich des auf den privat genutzten Gebäudeanteil entfallenden Vorsteuerbetrags ein maßgeblicher Finanzierungsvorteil.

Infolge einer Initiative mehrerer Mitgliedstaaten hat der Rat der Europäischen Union diesen Finanzierungsvorteil nun durch eine Anpassung der Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie (MwStSystRL) beseitigt. In der am in Kraft getretenen RL 2009/162/EU (ABl EU 2010 Nr. L 20 S. 14), welche u. a. Präzisierungen zum Ort der Lieferung von Gas und Elektrizität enthält, wurde auch das Zuordnungswahlrecht für gemischt genut...

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