Einlage von Anteilen an grundbesitzenden Kapitalgesellschaften -
Mittelbare Anteilsvereinigung im Organkreis
Leitsatz
1. Die aufgrund einer mittelbaren Anteilsvereinigung im Organkreis
nach § 1 Abs. 3 GrEStG anfallende Grunderwerbsteuer rechnet zu den
Anschaffungsnebenkosten der gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten
eingebrachten Anteile an grundbesitzenden Kapitalgesellschaften.
2. Für die Abgrenzung zwischen aktivierungspflichtigen
Anschaffungsnebenkosten und sofort abziehbaren Aufwendungen ist die
grunderwerbsteuerliche Beurteilung des Vorgangs nicht maßgebend.
3. Entscheidend ist, dass auslösendes Moment für den Anfall
der Grunderwerbsteuer die Übertragung der Anteile an der
(grundstücksbesitzenden) Gesellschaft ist und die Grunderwerbsteuer damit
zwangsläufig im Gefolge der Anschaffung anfällt.
4. Die fehlende Wertrelation zwischen den Anschaffungskosten der
Anteile und der Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer steht der Aktivierung
nicht entgegen.
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BB 2010 S. 1336 Nr. 22 DStRE 2010 S. 652 Nr. 11 QAAAD-38434
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Online-Dokument
Finanzgericht Düsseldorf, Urteil v. 08.12.2009 - 6 K 4720/07 K,F
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