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Niedersächsisches Finanzgericht Urteil v. - 5 K 411/05 EFG 2010 S. 755 Nr. 9

Gesetze: UStG § 1 Abs. 1 Nr. 1, UStG § 3 Abs. 9, UStG § 10 Abs. 1, UStG § 10 Abs. 4 Nr. 2, Art. 6 Abs. 2 der Richtlinie 77/388/EWG

Gesellschafterfahrten mit gesellschaftseigenem Kfz als Fahrten zu unternehmensfremden Zwecken

Leitsatz

1. Überlässt eine GbR die gesellschaftseigenen Kfz an ihre Gesellschafter für private Zwecke, liegt eine Vermietung an die Gesellschafter vor.

2. Zwischen einer PersG und ihren Gesellschaftern ist ein Leistungsaustausch möglich.

3. Fahrten, die die Gesellschafter einer GbR von der Wohnung zur Arbeits /Betriebsstätte mit gesellschaftseigenen Kfz durchführen, dienen umsatzsteuerrechtlich i.d.R. privaten Zwecken der Gesellschafter und damit unternehmensfremden Zwecken i. S. des Art. 6 Abs. 2 der Richtlinie 77/388/EWG.

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
DStR-Aktuell 2010 S. 9 Nr. 27
DStRE 2010 S. 1126 Nr. 18
EFG 2010 S. 755 Nr. 9
WAAAD-38432

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Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil v. 14.01.2010 - 5 K 411/05

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