Gesellschafterfahrten mit gesellschaftseigenem Kfz als Fahrten
zu unternehmensfremden Zwecken
Leitsatz
1. Überlässt eine GbR die
gesellschaftseigenen Kfz an ihre Gesellschafter für private Zwecke, liegt
eine Vermietung an die Gesellschafter vor.
2. Zwischen einer PersG und ihren Gesellschaftern ist ein
Leistungsaustausch möglich.
3. Fahrten, die die Gesellschafter einer GbR von der Wohnung zur
Arbeits /Betriebsstätte mit gesellschaftseigenen Kfz durchführen,
dienen umsatzsteuerrechtlich i.d.R. privaten Zwecken der Gesellschafter und
damit unternehmensfremden Zwecken i. S. des Art. 6 Abs. 2 der Richtlinie
77/388/EWG.
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStR-Aktuell 2010 S. 9 Nr. 27 DStRE 2010 S. 1126 Nr. 18 EFG 2010 S. 755 Nr. 9 WAAAD-38432
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Online-Dokument
Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil v. 14.01.2010 - 5 K 411/05
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