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Finanzgericht Rheinland-Pfalz Urteil v. - 3 K 2002/09 EFG 2010 S. 725 Nr. 9

Gesetze: EStG 35a

Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen - Höchstbetrag

Leitsatz

Die Verdoppelung des Höchstbetrags für die Berücksichtigung von Aufwendungen für Handwerkerleistungen von 600 € auf 1.200 € durch das Gesetz zur Umsetzung steuerrechtlicher Regelungen des Maßnahmenpakets „Beschäftigungssicherung durch Wachstumsstärkung„ vom (BGBl I 2008, 2896) gilt erstmals ab dem Veranlagungszeitraum 2009.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
DStRE 2010 S. 930 Nr. 15
EFG 2010 S. 725 Nr. 9
NWB-Eilnachricht Nr. 24/2010 S. 1883
RAAAD-38425

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Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil v. 26.01.2010 - 3 K 2002/09

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