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BGH 22.04.2009 I ZR 176/06, BBK 5/2010 S. 196

Fortbildung zum Geprüften Bilanzbuchhalter: Auskunftspflicht der IHK über Vorbereitungslehrgänge von Wettbewerbern

1. Prüfung zum Bilanzbuchhalter (IHK)

Nur die IHK darf die Prüfungen zum „Geprüften Bilanzbuchhalter (IHK)” abnehmen. Als Prüfungsbehörde und Körperschaft des öffentlichen Rechts nimmt die IHK hoheitliche Aufgaben war und genießt insoweit eine Monopolstellung. In dieser Funktion wird der IHK auch besonderes Vertrauen entgegengebracht.

Die Vorbereitung auf diese Prüfung bieten hingegen sowohl die IHK als auch „private” Anbieter ohne hoheitlichen Auftrag an. Dabei stehen IHK und private Anbieter zueinander in Wettbewerb. Dass dieser Wettbewerb in dem wirtschaftlich durchaus interessanten Fortbildungsmarkt angesichts der Prüfungskompetenz der IHK nicht mit „Waffengleichheit” geführt wird, liegt auf der Hand und führt zu Konflikten, die nun gerichtlich bis zum BG...

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