Bilanzierung nach Handels- und Steuerrecht
21. Aufl. 2010
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IV. Teil: Die Rechnungslegung des Konzerns nach internationalem Recht
A. Inanspruchnahme von § 292a HGB
4000 Ein Mutterunternehmen, das einen organisierten Markt i. S. d. § 2 Abs. 2 WpHG durch von ihm oder einem seiner Tochterunternehmen ausgegebene Wertpapiere i. S. d. § 2 Abs. 2 Satz 1 WpHG in Anspruch nimmt oder die Zulassung dazu beantragt hat, braucht nach § 292a Abs. 1 HGB einen Konzernabschluss und einen Konzernlagebericht nach dem HGB nicht aufzustellen, wenn es einen den weiter unten aufgeführten Anforderungen entsprechenden Konzernabschluss und Konzernlagebericht aufstellt. Die Unterlagen sind in deutscher Sprache und in Euro offen zu legen (§§ 325, 328 HGB) mit dem Hinweis, dass es sich nicht um einen nach deutschem Recht aufgestellten Konzernabschluss und Konzernlagebericht handelt.
Der so aufgestellte Konzernabschluss und Konzernlagebericht haben nach § 292a Abs. 2 HGB eine befreiende Wirkung, wenn
das Mutterunternehmen und seine Tochterunternehmen unbeschadet der §§ 295, 296 HGB einbezogen worden sind
der Konzernabschluss und der Konzernlagebericht
nach international anerkannten Rechnungslegungsgrundsätzen aufgestellt worden sind, so z. B. IFRS oder US-GAAP
im Einklang mit der Konzernrichtlinie (7. EG-Richtlinie) stehen
die Aussagekraft der Unterlagen nach internationalem R...