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Fall Dieter Durst – Aufgabe aus dem Bilanzsteuerrecht
Wertberichtigung von Forderungen, Abschluss von Warenkonten, Rechnungsabgrenzungsposten
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I. Sachverhalt
Allgemeines
1. Firma, Geschäftsjahr
Dieter Durst (DD) betreibt seit Jahren in Ansbach, Ringstraße 28, in eigenen Räumen einen Getränkegroß- und Einzelhandel. Die Firma ist im Handelsregister eingetragen. Der Gewinn wird durch Betriebsvermögensvergleich nach § 5 i. V. m. § 4 Abs. 1 EStG ermittelt. Das Wirtschaftsjahr stimmt mit dem Kalenderjahr überein.
2. Buchführung
Die Konten der doppelten Buchführung für 2009 sind in den Anlagen wieder-gegeben. Darin angegeben sind die Werte der Steuerbilanz zum (AB) und die Verkehrszahlen (VZ) für das Kalenderjahr 2009.
Die Buchführung für das Jahr 2009 ist ordnungsgemäß. Alle notwendigen Verzeichnisse werden in der vorgeschriebenen Form geführt.
Sämtliche erforderlichen Bescheinigungen, Nachweise und Rechnungen liegen (soweit ausdrücklich nichts anderes angegeben wurde!) im Original vor.
3. Umsatzsteuer
Die Umsätze werden nach vereinbarten Entgelten zum Regelsteuersatz versteuert. Die Ein- und Ausgangsrechnungen erfüllen die Vorschriften des § 14 UStG sowie der §§ 31 ff. UStDV.
Die in den Eingangsrechnungen gesondert ausgewiesene Vorsteuer ist in voller Höhe abzugs...