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Vertragsrecht | Laien dürfen auf Muster-Vertragsformulare vertrauen
Beim Autokauf unter Privaten dürfen die Vertragsparteien auf Vertragsformulare – z. B. von Automobilclubs, von Versicherungen, aus dem Schreibwarenhandel oder aus dem Internet – vertrauen. Dies gilt selbst dann, wenn der Mustervertrag eine Klausel enthält, die juristisch nicht mehr korrekt ist. Haben sich Käufer und Verkäufer auf ein solches Vertragsmuster von dritter Seite geeinigt, trägt nicht im Nachhinein einer der beiden juristischen Laien das Risiko für mangelhafte Klauseln (§§ 305 ff. BGB). Denn insoweit nutzt er nicht (eigene) Vertragsbedingungen einseitig aus, sondern beide Parteien einigen sich auf ein Muster, das ebenso gut von der anderen Vertragspartei hätte mitgebracht werden können. Im Streitfall schloss der Mustervertrag die Gewährleistung – außer bei Arglist oder ausdrücklicher Garantie...