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Kaufvertrag | Auto in falscher Farbe rechtfertigt Rücktritt des Käufers
Die Lieferung eines Kraftfahrzeugs in einer anderen als der bestellten Farbe stellt i. d. R. einen erheblichen Sachmangel und eine erhebliche Pflichtverletzung des Verkäufers dar. Die Lackfarbe, so das Gericht, bestimmt das Erscheinungsbild eines Fahrzeugs entscheidend und gehört für den Käufer zu den maßgeblichen Gesichtspunkten seiner Kaufentscheidung. Der Käufer hat bei falscher Lackierung (hier: schwarz statt blau) ein Zurückweisungsrecht noch vor Lieferung des Autos (§ 323 Abs. 5 Satz 2 BGB).