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Private Nutzung eines betrieblichen Kraftfahrzeugs
[i]Ausführlicher Beitrag s.
NWB KAAAD-38274
Das (BStBl
2009 I S. 1326) die seit 2002 ergangenen Verwaltungsregelungen zur privaten
Nutzung eines betrieblichen Kraftfahrzeugs zusammengefasst und um die wieder
eingeführten Regelungen zur Entfernungspauschale ergänzt. Eine
wesentliche Neuerung ist ab 2010 der Ansatz der Nutzungsentnahme für jedes
auch privat genutzte Kraftfahrzeug des notwendigen Betriebsvermögens nach
der Listenpreismethode, wenn dafür kein Fahrtenbuch geführt wird.
[i]Listenpreismethode nur bei Kraftfahrzeugen, die zu mehr als 50 % betrieblich genutzt werden Betriebliche Nutzung: Die Nutzung eines betrieblichen Kraftfahrzeugs zu privaten Zwecken ist eine Nutzungsentnahme. Wird das Fahrzeug zu mehr als 50 % betrieblich genutzt, ist diese Entnahme durch die sog. Listenpreismethode zu ermitteln. Alternativ können die genauen Werte durch Führen eines Fahrtenbuchs und Nachweis der tatsächlichen Aufwendungen angesetzt werden. Für Kraftfahrzeuge des gewillkürten oder geduldeten Betriebsvermögens wird die Nutzungsentnahme mit den auf die private Nutzung entfallenden tatsächlichen Selbstkosten angesetzt. Die auf betrieblich veranlasste Fahrten entfallenden Kosten von Kraftfahrzeugen im Privatvermögen sind in Höhe der tatsächlichen Selbstkosten oder in Hö...