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Arbeitsrechtliche Fragen der Dienstwagengestellung
[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 681Viele Unternehmen stellen für die Arbeitnehmer Dienstwagen zur Verfügung, insbesondere dann, wenn diese beruflich häufig Termine außerhalb des Betriebs bzw. der Dienststelle wahrnehmen müssen oder wenn sie Mitglied der Geschäftsleitung bzw. des mittleren Führungskreises sind. Die mit der Nutzung eines Firmenwagens verbundenen Fragen sollten Arbeitgeber und Arbeitnehmer vor der Überlassung klären.
Regelungsbedürftige Inhalte
[i]Schriftlicher Vertrag dringend zu empfehlenMit der Vergabe eines Dienstwagens geht der Arbeitgeber Verpflichtungen ein, die er nicht ohne Weiteres wieder beseitigen kann. Ist die private Nutzung gestattet, sollte ein schriftlicher Vertrag als Anlage zum Arbeitsvertrag geschlossen werden. Alternativ können generelle Richtlinien zur Dienstwagenüberlassung aufgestellt werden. Der Vertrag/die Richtlinie sollte u. a. Regelungen enthalten zur Art des zu überlassenden Fahrzeugs (Preisobergrenze), zu der Möglichkeit der Privatnutzung und deren Umfang, zu einer etwaigen Gebrauchsüberlassung an Dritte, zu den steuerlichen Folgen der Privatnutzung, zur Haftung für Sachschäden, zum Umfang der Versicherung, zum Schicksal des Dienstwagens bei Kündigung des Arbeitsverhältnisses un...