Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Verkauf von Kreditforderungen
Sparkassen dürfen notleidende Kredite verkaufen
Der NWB OAAAD-33462 entschieden, dass Sparkassen notleidende Kredite an Dritte verkaufen dürfen. Bis dahin schwebte über den Vorständen der überwiegend öffentlich-rechtlich organisierten Sparkassen mit dem Verkauf notleidender Kreditforderungen, sog. Non-Performing Loans (NPL), das Schwert einer strafbaren Handlung (§ 203 StGB). Der BGH beseitigt das Strafbarkeitsrisiko und die öffentlich rechtlichen Sparkassen sind nunmehr den übrigen Kreditinstitutsgruppen beim Kreditverkauf gleichgestellt. Es bleibt fraglich, ob die Sparkassen den Rückenwind des BGH-Urteils nutzen werden.
I. Rückblick
Blickt man zurück, ist der Kreditverkauf im Bereich der NPLs in den letzten vier Jahren sowohl in der Literatur als auch in der Rechtsprechung kontrovers diskutiert worden. Es geht nicht nur um ein sensibles Thema, sondern wirtschaftlich um einen interessanten Markt in Deutschland, dessen Dichte sich allerdings nur schwer schätzen lässt. Die in den Medien genannten Zahlen schwanken. So wird aber im Jahr 2004 von bis zu 300 Mrd. € Kreditvolumen gesprochen (Klöckner/Wolters, ZfGK 2004 S. 1196; Rinze/Heda, WM 2004 S. 1557, Fn. 8, m. w. N.). Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Pr...