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Finanzgericht Nürnberg Urteil v. - VI 310/2005

Gesetze: EStG § 4 Abs. 4

Behandlung von Familienangehörigen bei Tätigwerden für den Gewerbebetrieb eines Angehörigen im Rahmen von Gefälligkeiten

Leitsatz

Charakteristisch für unternehmensbezogene Geschäfte ist, dass der Wille der Beteiligten im Zweifel dahin geht, den Betriebsinhaber als Vertragspartner zu verpflichten. Das gilt aber nur, wenn der Handelnde sein Auftreten für ein Unternehmen hinreichend deutlich macht. Dies ist bei reinen Gefälligkeitshandlungen im Regelfall nicht gegeben, weil es an der objektiven Betriebsbezogenheit fehlt.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
IAAAD-38013

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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Finanzgericht Nürnberg, Urteil v. 29.01.2009 - VI 310/2005

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