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Hessisches Finanzgericht  v. - 4 K 1900/07

Gesetze: EStG § 20 Abs. 1 Nr. 6, EStG § 52 Absatz 36 Satz 5

Steuerliche Behandlung der aufgelaufenen Zinsen beim Erwerb einer gebrauchten Kapitallebensversicherung

Leitsatz

Der bei Erwerb einer „gebrauchten” Lebensversicherung aufgelaufene Zinsanteil ist im Veranlagungszeitraum des Erwerbs weder als negative Einnahme aus Kapitalvermögen noch als Werbungskosten zu berücksichtigen, vielmehr handelt es sich um Anschaffungskosten der Lebensversicherung.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
XAAAD-38008

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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Hessisches Finanzgericht v. 14.09.2009 - 4 K 1900/07

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