Zahlung an Grundstücksnachbarn für Duldung der Zufahrt als AK von Grund und Boden
Leitsatz
Die Zahlung für die Bestellung einer Zufahrtsbaulast führt nicht zu WK bei den Einkünften aus VuV, sondern zu nachträglichen
AK des nicht der Abnutzung unterliegenden WG Grund und Boden.
Zur Abgrenzung zwischen WK bei VuV und AK bei VuV.
Zu den AK gehören insbesondere auch Aufwendungen nach der eigentlichen Anschaffung, die die Benutzbarkeit des angeschafften
WG (z. B. des Grundstücks) erhöhen und seinen Wert steigern. Ein zeitlicher Zusammenhang mit dem Anschaffungsvorgang ist nicht
erforderlich.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BBK-Kurznachricht Nr. 11/2010 S. 491 DStR-Aktuell 2010 S. 8 Nr. 18 DStRE 2010 S. 786 Nr. 13 EFG 2010 S. 565 Nr. 7 EStB 2010 S. 225 Nr. 6 NWB-Eilnachricht Nr. 9/2010 S. 642 FAAAD-37992
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Online-Dokument
Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil v. 20.10.2009 - 15 K 472/08
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