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Steuern mobil Nr. 3 vom

Track 22 | Entschädigung: Tarifbegünstigung für Vergleichsabfindung eines Anwalts

Ist für eine Abfindung wegen Aufhebung eines Rechtsberatungsvertrags im Rahmen der Gewinneinkünfte die Tarifbegünstigung nach § 34 Abs. 1 Satz 1 EStG i.V.m. § 24 Nr. 1 Buchst. a EStG zu gewähren, weil das Mandatsverhältnis "arbeitnehmerähnlich" ausgestaltet war? Über diese Frage muss demnächst der BFH entscheiden.

In den letzten Monaten hat es einige positive Entscheidungen des BFH zu Abfindungen gegeben. Demnächst müssen die Münchener Richter unter dem Aktenzeichen über einen weiteren Fall entscheiden:

Ein selbständiger Rechtsanwalt und Notar hatte mit einer GmbH einen Rechtsberatungsvertrag abgeschlossen. Er verpflichtete sich unter Aufrechterhaltung seiner Selbständigkeit die laufende Rechtsberatung der GmbH zu übernehmen. Später kündigte die GmbH den Beratungsvertrag mit sofortiger Wirkung. Im folgenden Rechtsstreit schlossen der Berater und die GmbH einen außergerichtlichen Vergleich. Die GmbH zahlte eine einmalige Abfindung von knapp 700.000 €.

Der Anwalt und Notar vertrat die Auffassung: Es handelt sich um eine tarifbegünstigte Entschädigung. Das Finanzgericht Niedersachsen kam hingegen zu dem Ergebnis: Das Honorar ist ganz normal zu versteuern.

Der Begriff ...

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