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Steuern mobil Nr. 3 vom

Track 02 | Kapitalertragsteuer: Steuerberater-Bescheinigung bei Aktiengeschäften

Das BMF hat die Anforderungen an die Bescheinigung eines Steuerberaters oder Rechtsanwalts geregelt, die für die Anrechnung und die Erstattung der in einer Steuerbescheinigung ausgewiesenen Kapitalertragsteuer bei über den Dividendenstichtag noch zu regulierenden Geschäften eingereicht werden muss.

Beginnen wir mit einem BMF-Schreiben zur Anrechnung und Erstattung der Kapitalertragsteuer. Und zwar in einem Sonderfall, dem Leerverkauf von Aktien über den Dividendenstichtag hinaus.

Es geht um Fälle, bei denen der Verkaufsauftrag bei Leerverkäufen von Aktien nicht von einer inländischen Bank oder einem Finanzdienstleistungsinstitut ausgeführt wird. Hier besteht die Gefahr einer mehrfachen Bescheinigung von Kapitalertragsteuer. Und das, obwohl die Steuer nur einmal zu Lasten des rechtlichen Eigentümers der Aktien einbehalten worden ist.

Das Bundesfinanzministerium hat daher bereits im Mai 2009 festgelegt: Sowohl für eine Anrechnung als auch für eine Erstattung der in einer Steuerbescheinigung ausgewiesenen Kapitalertragsteuer gilt bei über den Dividendenstichtag hinaus noch zu regulierenden Geschäften: Es müssen besondere Voraussetzungen erfüll...

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