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IWB Nr. 4 vom Seite 148

ICC-Richtlinien für Demand Guarantees

Garantien im grenzüberschreitenden Geschäftsverkehr

Klaus Vorpeil

Die Garantie ist eines der wichtigsten Sicherungsinstrumente im grenzüberschreitenden Geschäftsverkehr. Internationale Vereinheitlichungsbestrebungen haben bisher nur mäßigen Erfolg erzielt. Die ICC Einheitlichen Richtlinien für Vertragsgarantien (URCG 325) können mangels Akzeptanz im Wirtschaftsverkehr als gescheitert angesehen werden. Die ICC Einheitlichen Richtlinien für auf Anfordern zahlbare Garantien (URDG 458) entsprechen der Interessenlage der Beteiligten zwar besser, stießen jedoch ebenfalls nicht auf große Akzeptanz. Ab dem gelten die URDG 758. Eine klarere Struktur und übersichtlichere Regelungen sollen die URDG in Wirtschaftskreisen attraktiver machen.

I. Einleitung

1. Rechtsnatur der Garantie

Die weltweit für den internationalen Wirtschaftsverkehr als geeignetes Sicherungsinstrument anerkannte Garantie nimmt dem Begünstigten einer Garantie bestimmte Risiken aus dem Grundgeschäft ab. [i]Abstraktheit der GarantieDie Garantie ist eine abstrakte, d. h. von dem Grundgeschäft losgelöste Verpflichtung des Garanten. In der Regel handelt es sich dabei um eine Bank. Im Garantiefall kann der Begünstigte sofort eine Leistung in Geld bis zur Höhe des Garantiebetrags verlangen. Aus der Abstraktheit der G...

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