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Berufsausbildung; | Meisterprüfungsverfahrensverordnung
Die VO über das Zulassungs- und Prüfungsverfahren für die Meisterprüfung im Handwerk (Meisterprüfungsverfahrensverordnung) v. ist im BGBl 2001 I S. 4154 bekannt gemacht worden und am in Kraft getreten. Die jeweilige Meisterprüfungsverordnung sowie die Verordnung über gemeinsame Anforderungen in der Meisterprüfung im Handwerk bleiben unberührt. Laufende Prüfungsverfahren werden nach den bisherigen Verfahrensvorschriften zu Ende geführt; Wiederholungsprüfungen sind nach den Vorschriften dieser VO durchzuführen.