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Polen | Pauschalbesteuerung von Vermietungseinkünften ausgedehnt
Seit dem können Steuerpflichtige bei der Einkommensteuer zu einer Pauschalbesteuerung ihrer gesamten Vermietungseinkünfte mit einem einheitlichen Steuersatz von 8,5 % der Bruttoeinnahmen optieren. Vorher galt dieser Steuersatz nur für Bruttoeinnahmen bis zu einem Betrag von 4.000 €, während der übersteigende Teil der Bruttoeinnahmen mit einem Steuersatz von 20 % zu versteuern war.