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FG Niedersachsen 22.1.2009 1 K 64/06, IWB 4/2010 S. 117

FG Niedersachsen | Zuordnung von nicht direkt zurechenbaren Allgemeinkosten

Der Anteil der als Betriebsausgaben bei den inländischen Einkünften abziehbaren Allgemeinkosten bemisst sich nach ihrem wirtschaftlichen Veranlassungszusammenhang mit den steuerpflichtigen inländischen Einnahmen. Es muss weder ein unmittelbarer wirtschaftlicher Veranlassungszusammenhang vorliegen, noch reicht es für den Abzug als Betriebsausgaben aus, dass ein unmittelbarer Veranlassungszusammenhang mit den steuerfreien ausländischen Einnahmen fehlt (EFG 2009 S. 1731).

Hinweis:

Der Kl. erzielte inländische steuerpflichtige Einkünfte und ausländische steuerfreie Einkünfte aus selbständiger künstlerischer Tätigkeit. Er begehrte eine Zuordnung der Ausgaben in der Weise, dass nur die in unmittelbarem Zusammenhang stehenden Aufwendungen nicht abziehbar seien und seine übrigen betrieblichen Aufwendungen und insbeso...

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