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IWB 4/2010 S. 115

BMF | Stand der DBA und der Doppelbesteuerungsverhandlungen am

[i]BMF, Schreiben v. 12.1.2010 - IV B 2 - S 1301/07/10017-01Das den Stand der Doppelbesteuerungsabkommen und der Doppelbesteuerungsverhandlungen zum veröffentlicht.

Die zugehörige Übersicht zeigt, dass einige Abkommen nach ihrem Inkrafttreten rückwirkend anzuwenden sein werden. In geeigneten Fällen müssen Steuerfestsetzungen daher vorläufig durchgeführt werden, wenn ungewiss ist, ob und wann ein Abkommen wirksam wird, das sich zugunsten des Steuerschuldners auswirken wird. Umfang und Grund der Vorläufigkeit müssen im Bescheid angegeben werden. Ob bei vorläufiger Steuerfestsetzung der Abkommensinhalt – soweit bekannt – bereits berücksichtigt werden soll, muss nach den Gegebenheiten im Einzelfall entschieden werden.

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