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Der Entwurf des IDW zur Bilanzierung von Altersversorgungsverpflichtungen nach dem BilMoG
IDW ERS HFA 30 vom 27.11.2009
Was gilt als Deckungsvermögen bei unmittelbaren Verpflichtungen?
Wie erfolgt die Bewertung nicht-wertpapiergebundener Personalverpflichtungen?
Welche Wechselwirkungen zwischen Steuer- und Handelsbilanz sind zu beachten?
Der Hauptfachausschuss (HFA) des IDW hat mit Datum vom den Entwurf einer IDW Stellungnahme zur Rechnungslegung: Handelsrechtliche Bilanzierung von Altersversorgungsverpflichtungen verabschiedet. Änderungs- oder Ergänzungsvorschläge erbittet das IDW bis zum . Der IDW-Entwurf ist äußerst ausführlich gehalten und nimmt nicht nur zu Zweifelsfragen des Gesetzes Stellung, sondern ist schon fast als „eigenständige Erläuterung” des Gesetzestextes zu verstehen, die zudem sehr gut lesbar ist. In diesem Beitrag soll aber nur zu den wesentlichen und teils noch auszudiskutierenden Zweifelsfragen der Praxis Stellung genommen werden . Ferner wird auch auf die am verabschiedete Stellungnahme IDW RS HFA 28 eingegangen, soweit sich diese auf die Übergangsregelungen des BilMoG zu Altersversorgungsverpflichtungen bezieht .
Arbeitshilfe, Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen NWB VAAAD-29116