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BFH 16.12.2009 IV R 48/07, StuB 4/2010 S. 157

Zulässigkeit von Sonderabschreibungen beim Umlaufvermögen

Sonderabschreibungen nach § 4 des Fördergebietsgesetzes können auch auf Herstellungsarbeiten an Gebäuden des Umlaufvermögens vorgenommen werden (Bezug: §§ 3, 4 FördG; § 4 Abs. 2 Satz 2, § 7 EStG; § 8 Nr. 1 GewStG).

Praxishinweise

Zu den begünstigten Maßnahmen für im Fördergebiet durchgeführte Investitionen gehören nach § 3 Satz 1 FördG u. a. auch Modernisierungsmaßnahmen und andere nachträgliche Herstellungskosten an abnutzbaren unbeweglichen Wirtschaftsgütern. Die Vorschrift enthält keine ausdrückliche Regelung, für welche Art von Vermögen (Anlage- bzw. Umlaufvermögen) Sonderabschreibungen vorgenommen werden können. Dies legt es nahe – im Gegensatz zu § 2 FördG, der sich ausdrücklich auf Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens bezieht –, den Geltungsbereich des § 3 FördG nicht auf Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens zu beschränken. Auch wenn auf Gebäude des Umlaufverm...

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