Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
StuB 4/2010 S. 164

Kontrollrechte des Gesellschafters und Auskunft über Mitgesellschafter

Jeder Gesellschafter hat das Recht, sich durch Einsicht in die Bücher und Papiere der Gesellschaft „über deren Angelegenheiten” zu unterrichten (§ 716 Abs. 1 BGB). Bei den Namen und Anschriften der Gesellschafter handelt es sich um eine derartige „Angelegenheit” der Gesellschaft. Die Regelung in einem Gesellschaftsvertrag, die das Recht der Gesellschafter, Auskunft über die Namen und Anschriften ihrer Mitgesellschafter zu verlangen, ausschließt, ist unwirksam. Ein schützenswertes Interesse auf Anonymität besteht weder zivilrechtlich noch unter datenschutzrechtlichen Gesichtspunkten ( NWB RAAAD-34485).

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Dokument enthalten:

NWB MAX
NWB PLUS
NWB Unternehmensteuern und Bilanzen
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen