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StuB 4/2010 S. 156

Voraussetzungen und Höhe einer Urlaubsrückstellung

Für eine rückständige Urlaubsverpflichtung ist gem. rkr. NWB WAAAD-26836 (EFG 2009 S. 2010) eine Rückstellung zu bilden. Die Höhe der Rückstellung richtet sich grundsätzlich nach dem Durchschnittsverdienst der letzten 13 Wochen vor dem Bilanzstichtag. Vereinfachend kann auch der Jahresverdienst des Arbeitnehmers der Rückstellungsberechnung zugrunde gelegt werden; dies gilt jedoch nicht bei abweichendem Wirtschaftsjahr des Arbeitgebers, wenn sich der Verdienst des Arbeitnehmers in dieser Zeit verändert hat (Bezug: § 249 Abs. 1 Satz 1 HGB; § 5 Abs. 1 EStG).

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