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Einkommensteuer | Steuererlass für beschränkt Steuerpflichtige bei inländischen Spielen der europäischen Vereinswettbewerbe
Nach den Grundsätzen des (BStBl 2008 I S. 538) wird die Einkommen- oder Körperschaftsteuer auf Einkünfte, die beschränkt steuerpflichtige Teilnehmer an inländischen Spielen im Rahmen europäischer Vereinswettbewerbe in Mannschaftssportarten aus diesen Spielen erzielen, gem. § 50 Abs. 4 EStG (§ 50 Abs. 7 EStG a. F.) erlassen, wenn der jeweilige Ansässigkeitsstaat im Gegenzug auf die Besteuerung der Einkünfte von Teilnehmern, die in Deutschland ansässig sind, in Zusammenhang mit den auf seinem Hoheitsgebiet ausgetragenen Spielen ebenfalls verzichtet. Die Länder Bulgarien, Österreich, Großbritannien (Landesverbände – England, Nordirland, Schottland, Wales), Griechenland, Luxemburg, Spanien, Schweiz, Ungarn und Zypern haben den Abschluss von Gegenseitigkeitsvereinbarungen im Jahr 2009 abgelehnt. Entsprechend findet...