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SteuerStud Nr. 3 vom Seite 111

Steuerliche Erfassung von Beteiligungserträgen

– Zugleich eine steuersystematische Einordnung des § 8b KStG

Dipl.-Betriebswirt (BA) Dominik Müller LL.M., Steuerberater, Köln und Prof. Dr. Clemens Wangler, Steuerberater, Villingen-Schwenningen

Nachdem durch die Abschaffung des Anrechnungsverfahrens grundsätzliche Vereinfachungen der steuerlichen Behandlung von Gewinnausschüttungen eingetreten sind, hat die Unternehmenssteuerreform 2008 daran wieder erhebliche Änderungen vorgenommen und die Besteuerung der Erträge aus Kapitalbeteiligungen neu geordnet. Dieser Beitrag erläutert die diesbezüglichen Besteuerungsregularien für verschiedene Empfänger dieser Erträge und gibt gleichzeitig eine systematische Einordnung der Steuerbefreiungsnorm des § 8b KStG wieder.

I. Steuerliche Behandlung von Dividenden und Veräußerungsgewinnen auf Empfängerebene

Die Besteuerung von Kapitalgesellschaften ist grundsätzlich unabhängig von der Struktur ihrer Gesellschafter. Die Kapitalgesellschaft wird mit einem Körperschaftsteuersatz von 15 % zzgl. Solidaritätszuschlag und zusätzlich mit einer vom Hebesatz der jeweiligen Gemeinde abhängigen Gewerbesteuer belastet. Hat eine Kapitalgesellschaft Betriebsstätten in mehreren Gemeinden, kommt es zur gewerbesteuerlichen Zerlegung. Dabei wird die gewerbesteuerliche Bemessungsgrundlage im Verhältnis der Arbeitslöhne aufgeteilt und von den betroffenen Gemeinden anteilig beste...

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