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BFH 11.11.2009 IX R 1/09, BBK 4/2010 S. 148

Lohnsteuer: Aufspaltung einer Abfindungszahlung zur Nutzung steuerlicher Vorteile

Mit Urteil vom - IX R 1/09 hat der BFH klargestellt, dass sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber darauf einigen können, den Zufluss einer Abfindungszahlung zur Nutzung steuerlicher Vorteile zu gestalten. Dieses Urteil ermöglicht es insbesondere, eine Abfindungszahlung in zwei Beträge aufzuspalten und in zwei aufeinander folgenden Jahren auszuzahlen. Darin liege – so die BFH-Richter – kein steuerlicher Gestaltungsmissbrauch, solange die Vereinbarung über die [i]Aufspaltung einer AbfindungAufspaltung vor der ursprünglich vereinbarten Fälligkeit der Abfindungszahlung getroffen werde.

Auf den Abschluss einer Fälligkeitsvereinbarung als notwendige Voraussetzung für eine steuerlich wirksame Aufspaltung hat im Übrigen die Bundesregierung kürzlich hingewiesen .

Durch geschickte Aufspaltung der Abfi...

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