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BFH 09.12.2009 X R 28/07, BBK 4/2010 S. 144

Beschränkter Abzug von Sonderausgaben ist verfassungsgemäß

Der BFH hat in drei Urteilen die Verfassungsmäßigkeit des Sonderausgabenabzugs nach dem Alterseinkünftegesetz sowie der Höhe des Grundfreibetrags bejaht:

So ist die beschränkte Abziehbarkeit von Einzahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung als Sonderausgaben gem. § 10 Abs. 3 EStG verfassungsgemäß. Ein unbeschränkter Abzug als vorweggenommene Werbungskosten für die späteren Renteneinkünfte ist nicht geboten. Denn die Rentenversicherung gewährt neben der Altersversorgung auch andere Leistungen, die keine Einkünfte darstellen, z. B. die medizinische Rehabilitation .

Weiterhin ist nach Ansicht des BFH der beschränkte Abzug von sonstigen Vorsorgeaufwendungen verfassungsgemäß , z. B. Beiträge zur Arbeitslosen-, Kranken-, Berufsunfähigkeits- oder Haftpflichtversicherung. Insbesondere ist es nicht zu beanstanden, dass der Höchstbetrag von

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