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FG Nürnberg 30.07.2009 6 K 1286/2008, BBK 4/2010 S. 145

Digitale Außenprüfung beim Steuerberater und Wirtschaftsprüfer zulässig

Ein Außenprüfer darf bei einer Außenprüfung, die sich gegen einen Steuerberater und Wirtschaftsprüfer richtet, auf dessen Daten nach § 147 Abs. 6 AO digital zugreifen. Der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer kann hiergegen nicht einwenden, dass ein Teil der Daten dem Auskunftsverweigerungsrecht nach § 102 AO unterliege und nachträglich nicht mehr von den vorlagepflichtigen Daten getrennt werden könne.

Nach Auffassung des FG ist es Aufgabe des Steuerberaters und [i]Nur steuerlich relevante DatenWirtschaftsprüfers, seine Datenbestände so zu organisieren, dass er bei einer digitalen Außenprüfung nur die steuerlich relevanten und vorlagepflichtigen Daten vorzulegen braucht.

Hinweis:

Die Entscheidung des FG liegt auf der Linie des BFH, auch wenn die Sache nunmehr beim BFH anhängig ist. Nach Ansicht des BFH darf der Auße...

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