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BFH 23.09.2009 XI R 18/08, BBK 4/2010 S. 143

Kein Vorsteuerabzug für privaten Anbau an Unternehmensgebäude

Wer einen ausschließlich privat genutzten Anbau an einem ausschließlich unternehmerisch genutzten Gebäude errichtet, ist nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt, wenn

  • Anbau und Hauptgebäude räumlich voneinander abgrenzbar sind und

  • zwischen den Bauten kein einheitlicher Nutzungs- und Funktionszusammenhang besteht.

Der Anbau stellt dann nach Ansicht des BFH [i]Umsatzsteuerlich selbständiges Wirtschaftsgutumsatzsteuerlich ein selbständiges Wirtschaftsgut dar. Der Unternehmer kann in diesem Fall den Anbau nicht zu seinem Unternehmen zuordnen. Denn das umsatzsteuerliche Zuordnungswahlrecht setzt voraus, dass der Gegenstand (hier: der Anbau) gemischt genutzt wird und nicht nur ausschließlich privat. [i]Gemischte Nutzung notwendig

Im Streitfall war die räumliche Abgrenzbarkeit zu bejahen, weil Anbau und Hauptgebäude über unterschiedliche Zugänge ...

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