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Kein Vorsteuerabzug für privaten Anbau an Unternehmensgebäude
Wer einen ausschließlich privat genutzten Anbau an einem ausschließlich unternehmerisch genutzten Gebäude errichtet, ist nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt, wenn
Anbau und Hauptgebäude räumlich voneinander abgrenzbar sind und
zwischen den Bauten kein einheitlicher Nutzungs- und Funktionszusammenhang besteht.
Der Anbau stellt dann nach Ansicht des BFH [i]Umsatzsteuerlich selbständiges Wirtschaftsgutumsatzsteuerlich ein selbständiges Wirtschaftsgut dar. Der Unternehmer kann in diesem Fall den Anbau nicht zu seinem Unternehmen zuordnen. Denn das umsatzsteuerliche Zuordnungswahlrecht setzt voraus, dass der Gegenstand (hier: der Anbau) gemischt genutzt wird und nicht nur ausschließlich privat. [i]Gemischte Nutzung notwendig
Im Streitfall war die räumliche Abgrenzbarkeit zu bejahen, weil Anbau und Hauptgebäude über unterschiedliche Zugänge ...