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FG Baden-Württemberg Urteil v. - 3 K 4/07

Gesetze: EStG § 3 Nr. 62 S. 1 EStG § 3 Nr. 62 S. 4 EStG § 19 Abs. 1 S. 1 Nr. 1LStDV § 2 Abs. 1LStDV § 2 Abs. 2 Nr. 3 S. 3 DBA CHE Art. 15a

Obligatorische Beiträge eines Schweizer Arbeitgebers an Schweizer Pensionskasse als steuerfreier Arbeitslohn eines inländischen Grenzgängers

Leitsatz

1. Obligatorische Beiträge, die ein in der Schweiz ansässiger Arbeitgeber nach Schweizer Sozialversicherungsrecht an eine Vorsorgeeinrichtung mit Sitz in der Schweiz zur Zukunftssicherung seines Arbeitnehmers leistet, der in der Bundesrepublik Deutschland seinen Wohnsitz hat und als Grenzgänger mit seinen Einkünften aus nichtselbständiger Tätigkeit im Inland der Einkommensteuer unterliegt, sind nach § 3 Nr. 62 EStG steuerfrei.

2. Dies gilt nicht für überobligatorische Beiträge des Arbeitgebers an die Pensionskasse, die als Arbeitslohn steuerpflichtig sind.

3. Dabei kommt es nicht darauf an, ob der Versicherungsfall bei dem begünstigten Arbeitnehmer überhaupt eintritt und welche Leistungen dieser erhält.

Fundstelle(n):
OAAAD-37522

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FG Baden-Württemberg, Urteil v. 23.04.2009 - 3 K 4/07

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