Obligatorische Beiträge eines Schweizer Arbeitgebers an Schweizer Pensionskasse als steuerfreier Arbeitslohn eines inländischen
Grenzgängers
Leitsatz
1. Obligatorische Beiträge, die ein in der Schweiz ansässiger Arbeitgeber nach Schweizer Sozialversicherungsrecht an eine
Vorsorgeeinrichtung mit Sitz in der Schweiz zur Zukunftssicherung seines Arbeitnehmers leistet, der in der Bundesrepublik
Deutschland seinen Wohnsitz hat und als Grenzgänger mit seinen Einkünften aus nichtselbständiger Tätigkeit im Inland der Einkommensteuer
unterliegt, sind nach § 3 Nr. 62 EStG steuerfrei.
2. Dies gilt nicht für überobligatorische Beiträge des Arbeitgebers an die Pensionskasse, die als Arbeitslohn steuerpflichtig
sind.
3. Dabei kommt es nicht darauf an, ob der Versicherungsfall bei dem begünstigten Arbeitnehmer überhaupt eintritt und welche
Leistungen dieser erhält.
Fundstelle(n): OAAAD-37522
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FG Baden-Württemberg, Urteil v. 23.04.2009 - 3 K 4/07
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