Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
FG Köln Urteil v. - 9 K 2580/07

Gesetze: AO § 170 Abs 5 Nr 2, ErbStG § 30 Abs 3, ErbStG § 34, AO § 170 Abs 2 Satz 1 Nr 1

Abgabenordnung, Erbschaft-/Schenkungsteuer:

Beginn der Festsetzungsverjährung bei unterbliebener Anzeige; Kenntnis der zuständigen Dienststelle

Leitsatz

1.) Die Anlaufhemmung des § 170 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 AO gilt nicht, wenn die Verpflichtung zur Erstattung einer Anzeige gemäß § 30 Abs. 3 i.V.m. § 34 ErbStG ausschließlich einen Dritten betrifft, der nicht Vertreter des Steuerpflichtigen ist.

2.) Der Anlauf der nach § 170 Abs. 1 AO beginnenden regulären Festsetzungsfrist für die Erbschaft-/Schenkungsteuer wird bei unterbliebener Anzeige nach § 30 Abs. 3 i.V.m. § 34 ErbStG bis zu dem in § 170 Abs. 5 Nr. 2 AO genannten Zeitpunkt gehemmt. Fordert das Finanzamt hiernach zur Abgabe einer Steuererklärung auf, greift keine weitere Anlaufhemmung nach § 170 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 AO.

3.) § 170 Abs. 5 Nr. 2 Alternative 2 AO verlangt positive Kenntnis der organisatorisch zur Verwaltung der Erbschaft- und Schenkungsteuer berufenen Dienststelle des örtlich und sachlich zuständigen Finanzamts von der vollzogenen Schenkung. Der zuständigen Dienststelle sind dabei grundsätzlich alle Tatsachen bekannt, die sich aus den bei ihr geführten Akten ergeben.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
XAAAD-37519

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
Online-Dokument

FG Köln, Urteil v. 16.12.2009 - 9 K 2580/07

Erwerben Sie das Dokument kostenpflichtig.

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Dokument enthalten:

NWB MAX
NWB PLUS
NWB PRO
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen