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FG des Saarlandes Urteil v. - 1 K 1141/09

Gesetze: FGO § 155, FGO § 134, FGO § 57, FGO § 65 Abs. 1, FGO § 51 Abs. 1, ZPO § 579 Abs. 1, ZPO § 44 Abs. 1, ZPO § 227, GG Art. 103 Abs. 1, BGB § 133

Missbräuchlichkeit eines Vertagungsantrags

Befangenheit wegen Terminierung von 9 Verfahren an einem Sitzungstag

Auslegung von Massenrechtsbehelfen hinsichtlich der Person des Klägers

Statthaftigkeit von Nichtigkeitsklagen

Leitsatz

1. Wird ein erst kurz vor der mündlichen Verhandlung gestellter Antrag auf Terminsverlegung allein mit der Illiquidität der Kläger begründet, die dazu führe, dass dem Prozessbevollmächtigten Verfahrens- und Terminsgebühren sowie Reisekosten nicht gezahlt werden könnten, ohne dass diese Umstände unmittelbar glaubhaft gemacht werden, so ist davon auszugehen, dass der Antrag allein der Prozessverschleppung dient.

2. Die Terminierung von 9 Verfahren, die alle die Nichtigkeitsfeststellung von Urteilen wegen desselben Grundes zum Gegenstand haben und durch im Wortlaut absolut identische Schriftsätze eingeleitet wurden, an einem Sitzungstag begründet nicht die Besorgnis der Befangenheit.

3. Es ist nicht Aufgabe des Gerichts, bei Massenrechtsbehelfen durch umfangreiche Recherchen festzustellen, welche der in der von einem Rechtsanwalt gefertigten Klageschrift angegebenen Personen in dem zu Grunde liegenden Verfahren, dessen Entscheidung mit der Nichtigkeitsklage angefochten wird, Partei gewesen ist, und welche nicht, und die Klägerbezeichnung zur Vermeidung der Unzulässigkeit einzelner Rechtsbehelfe gegen den Wortlaut der Klageschrift auszulegen.

4. Eine Nichtigkeitsklage ist nur in den in § 579 Abs. 1 ZPO genannten Fällen statthaft. Richtet sie sich gegen die nicht vorschriftsmäßige Besetzung des Gerichts bzw. gegen die Mitwirkung eines befangenen Richters, ist sie unzulässig, wenn die Nichtigkeit mittels eines Rechtsmittels gegen das Urteil geltend gemacht werden konnte. Darüber hinaus ist sie in allen in § 579 Abs. 1 ZPO genannten Fällen analog § 579 Abs. 1 Nr. 2 ZPO unzulässig, wenn ein darauf gestütztes Rechtsmittel erfolglos geblieben ist.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
MAAAD-37485

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FG des Saarlandes, Urteil v. 23.06.2009 - 1 K 1141/09

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